Sure An-Nisa 4:12 النساء
Dies ist Vers 12 von 176 der Sure An-Nisa und Vers 505 von 6236 im Koran, Dschuz 4. Im Medina-Mushaf (604 Seiten) steht er auf Seite 79.
۞ وَلَكُمۡ نِصۡفُ مَا تَرَكَ أَزۡوَٰجُكُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٞ فَلَكُمُ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡنَۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصِينَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۚ وَلَهُنَّ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡتُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّكُمۡ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَكُمۡ وَلَدٞ فَلَهُنَّ ٱلثُّمُنُ مِمَّا تَرَكۡتُمۚ مِّنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ تُوصُونَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۗ وَإِن كَانَ رَجُلٞ يُورَثُ كَلَٰلَةً أَوِ ٱمۡرَأَةٞ وَلَهُۥٓ أَخٌ أَوۡ أُخۡتٞ فَلِكُلِّ وَٰحِدٖ مِّنۡهُمَا ٱلسُّدُسُۚ فَإِن كَانُوٓاْ أَكۡثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمۡ شُرَكَآءُ فِي ٱلثُّلُثِۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصَىٰ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٍ غَيۡرَ مُضَآرّٖۚ وَصِيَّةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٞ
Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.
4:12 · Übersetzung: Frank Bubenheim and Nadeem Elyas · QuranEnc.com · v1.1.4
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Tafsir · 4:12
Al-Mukhtasar
Und euch steht - o ihr Gatten - die Hälfte von dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von euch oder jemand anderem. Wenn sie jedoch Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie an Besitz hinterlassen. Das alles wird euch nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das sie festgesetzt haben. Und den Gattinnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst - o ihr Gatten -, wenn ihr keine Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von ihnen oder von anderen. Wenn ihr jedoch Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. Das alles wird ihnen nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das ihr festgesetzt habt. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er bzw. sie einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden, dem (Halb)bruder oder der (Halb)schwester mütterlicherseits, ein Sechstel zu als „Faridhah“ (ein vom Quran bestimmter Anteil). Wenn jedoch die (Halb)brüder oder (Halb)schwestern mütterlicherweits mehr als diese (Anzahl) sind, dann steht allen ein Drittel als „Faridhah“ zu und sie sind Teilhaber daran. Die Männlichen und Weiblichen unter ihnen sind hierbei gleichgestellt. Sie erhalten ihren Anteil nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden, und mit der Bedingung, dass das Vermächtnis keine Schädigung für die Erben beinhaltet, wie wenn z. B. das Vermächtnis mehr als ein Drittel des Erbes ist. Dieses Urteil, welches der Vers beinhaltet, ist eine Verpflichtung von Allah an euch und Er hat euch das auferlegt. Allah ist allwissend über das, was im Dies- und Jenseits geeignet für Seine Diener ist und (und Er ist) nachsichtig und geht mit dem Sünder nicht bestrafend um.
Al-Mukhtasar fi Tafsir al-Quran al-Karim - Dar Al-Mukhtasar for Publishing and Distribution
- Dschuz
- 4
- Wörter
- 88
- Medina-Mushaf (604 Seiten)
- 79
- IndoPak-Mushaf (610 Seiten)
- 79
- Naskh-Mushaf (612 Seiten)
- 80
In welcher Sure steht Vers 4:12?
Sure An-Nisa (النساء). Sure 4 von 114 · 176 Verse.
In welchem Dschuz steht Vers 4:12?
Dschuz: 4.
Auf welcher Seite steht Vers 4:12?
Medina-Mushaf (604 Seiten): 79 · IndoPak-Mushaf (610 Seiten): 79 · Naskh-Mushaf (612 Seiten): 80.
Wie viele Wörter hat Vers 4:12?
Wörter: 88.
Wie viele arabische Buchstaben hat Vers 4:12?
Vers 4:12: 296 Buchstaben, gezählt aus dem uthmanischen Text, den diese Seite zeigt, ohne die Vokalzeichen.
Wo steht Vers 4:12 im Koran?
Vers 4:12 ist Vers 505 von 6.236 Versen im Koran.
Wie viele Verse hat die Sure An-Nisa?
Die Sure An-Nisa hat 176 Verse. Sie ist die Sure Nummer 4 von 114 im Koran.
Ist die Sure An-Nisa mekkanisch oder medinensisch?
Die Sure An-Nisa wird als medinensisch eingeordnet.
Kann ich Vers 4:12 hören?
Ja. Vers 4:12 wird hier in der Rezitation eines beliebigen von 43 Rezitatoren abgespielt, kostenlos und ohne Anmeldung.
Welcher arabische Text wird für die Sure An-Nisa verwendet?
Der uthmanische Hafs-Text des König-Fahd-Komplexes, gesetzt in der komplexeigenen Schrift KFGQPC Uthmanic Hafs V22. Jede Zahl auf dieser Seite, auch die 176 Verse und 3.747 Wörter, wird aus demselben Text erzeugt.